Deducibilità dei costi artigiani
In linea di principio esiste la possibilità di detrarre dall'imposta parte dei costi per ristrutturazioni e trasformazioni. È necessario distinguere tra lo spazio abitativo utilizzato dal proprietario e lo spazio in affitto.
Spazio abitativo autoutilizzato
Solo una parte dei costi può essere richiesta contro l'imposta sul reddito qui. La base giuridica per questo è § 35a EStG (servizi di artigiani legati alla casa). Puoi ammortizzare il 20% del salario degli artigiani (nessun costo materiale!), Fino a un massimo di 1.200 euro all'anno e nucleo familiare.
Metodo di calcolo:
- Determina i costi salariali dalla fattura del commerciante
- Calcola il 20% dei costi salariali
- È quindi possibile inviare fino a 1.200 EUR di questo importo (se l'importo supera 1.200 EUR, altrimenti viene fornito il 20% del salario dell'artigianato).
Per consentire l'ammortamento, la fattura del commerciante deve essere stata pagata tramite bonifico bancario (le fatture pagate in contanti non vengono riconosciute). L'ammortamento si applica solo ai servizi per i quali non sono stati utilizzati né sussidi né prestiti a tasso agevolato.
Spazio abitabile affittato
Se si affitta una palazzina o un appartamento, le spese di ristrutturazione sono sempre spese pubblicitarie, e per intero. Riducono il reddito da locazione dell'importo speso e devono quindi essere imputati direttamente al reddito da locazione come spese di riduzione delle imposte al momento della richiesta. Nel caso di edifici in cui vivi anche tu, i costi possono essere compensati solo con la parte affittata. Le spese devono essere provate e documentate individualmente.
Nuova costruzione
Se stai costruendo o acquistando una casa, è meglio chiedere a un consulente fiscale quali costi possono essere ammortizzati in dettaglio. Ci sono diverse possibilità per questo:
- Gli interessi sul prestito possono essere cancellati (per lo spazio abitativo occupato dal proprietario)
- il cosiddetto deprezzamento immobiliare (ammortamento per usura) si applica solo agli immobili in locazione di nuova costruzione
- Chi acquista e affitta immobili usati può richiedere l'ammortamento
- Le spese di manutenzione possono essere ammortizzate come spese pubblicitarie (riparazioni estetiche, isolamento termico, insonorizzazione, rinnovamenti tecnici) anche su più anni
- Gli ampliamenti e le misure necessarie sono considerati costi di produzione e non costi di manutenzione
Per lo spazio abitativo occupato dal proprietario, solo gli interessi sul prestito possono essere ammortizzati, tutti gli altri ammortamenti si applicano esclusivamente allo spazio abitativo affittato. Nel caso del terreno stesso, di solito non c'è ammortamento (poiché il suo valore non diminuisce continuamente come nel caso degli edifici).
Finanziamento KfW
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) è il più grande fornitore di finanziamenti in Germania. Diverse misure vengono promosse con l'aiuto di diversi programmi, ognuno dei quali può essere riconosciuto dal suo numero di programma. I programmi più importanti possono essere trovati chiaramente elencati di seguito.
Ristrutturazione e rimodellamento di immobili esistenti
Nel caso delle proprietà esistenti, vengono promossi diversi ambiti di efficienza energetica, ma anche un aumento del comfort abitativo e una ristrutturazione senza barriere, nonché misure per una maggiore protezione contro le effrazioni. Il finanziamento può assumere la forma di una borsa di studio o di un prestito agevolato; anche le singole borse di studio possono essere combinate. Per la ristrutturazione dell'impianto di riscaldamento, invece, i sussidi provengono quasi esclusivamente dalla BAFA. Puoi trovare queste sovvenzioni di seguito sotto le borse BAFA.
Programma n. | Nome del programma | avanzamento | Collegamento diretto |
---|---|---|---|
151 e 152 | Ristrutturazione efficiente dal punto di vista energetico - credito | Prestito a basso interesse, 0,75% p, .a. per ristrutturazione energetica o acquisto di spazio abitativo ristrutturato (casa di efficienza), sussidio di rimborso | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privathaben/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieitzt-Sanieren-Kredit-%28151-152%29/ |
167 | Prestito integrativo per ristrutturazione energetica | Prestito beneficiario fino a 50.000 euro per unità abitativa, 1,46% pa | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privathaben/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieitzt-Sanieren-Erg%C3%A4nzungskredit-%28167%29/ |
430 | Sovvenzione agli investimenti per ristrutturazioni efficienti dal punto di vista energetico - nessun credito (con autofinanziamento) | È possibile combinare fino a 30.000 EUR di sovvenzione per unità abitativa, in caso di ristrutturazione efficiente dal punto di vista energetico o per l'acquisto di uno spazio abitativo ristrutturato | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privathaben/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieitzt-Sanieren-Zuschuss-%28430%29/ |
431 | Finanziamento aggiuntivo per la direzione lavori nella ristrutturazione energetica | Inoltre, se la direzione lavori avviene durante la ristrutturazione energetica, per i programmi 151, 152 e 430, 50% dei costi per la direzione lavori (fino a un massimo di 4.000 EUR) | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privathaben/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Energieitzt-Sanieren-Baubegleitung-%28431%29/ |
159 | Più comfort abitativo, protezione antieffrazione o ristrutturazione adeguata all'età (senza barriere) | Prestito agevolato 0,75% annuo fino a 50.000 euro, anche per l'acquisto di superficie abitabile riconvertita, utilizzabile in aggiunta a 151, 152 o 430 | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/Finanzierungsangebote/Altersgerecht-umbauen-%28159%29/index-2.html |
455 | Mehr Wohnkomfort, Einbruchsschutz oder altersgerechter (barrierefreier) Umbau | Zuschuss (bei Finanzierung ohne Kredit) von bis zu 6.250 EUR bei kombinierten Maßnahmen, Einbruchsschutz: bis 1.500 EUR Förderung auch für Kauf, kombinierbar mit anderen Förderungen, | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-%28455%29/ |
274 | Erneuerbare Energien: Photovoltaik-Anlage | Zinsbegünstigter Kredit ab 1,21 % p.a. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilien/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-Photovoltaik-%28274%29/ |
275 | Erneuerbare Energien: Photovoltaik-Anlage mit zusätzlichem Speicher | Zinsbegünstigter Kredit ab 1,21 % p.a., Tilgungszuschuss, auch für Nachrüstung mit Speicher, bis zu 20 Jahre Laufzeit | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-%E2%80%93-Speicher-%28275%29/ |
Förderungen der KfW bei Neubau und Kauf
Die wichtigsten KfW-Förderprogramme beim Neubau und Kauf von energieeffizientem Wohnraum haben wir in nachfolgender Tabelle aufgelistet. Zusätzlich können auch die Programme 274 und 275 auch bei neu gebauten und gekauften Immobilien genutzt werden.
Programm Nr. | Programmname | Förderung | Direktlink |
---|---|---|---|
153 | Energieeffizient Bauen | Zinsbegünstigtes Darlehen ab 0,75 % p.a., bis zu 50.000 EUR bei Kauf oder Bau, Tilgungszuschuss 5.000 EUR, kombinierbar | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Energieeffizient-Bauen-%28153%29/ |
124 | KfW-Wohnungseigentumsprogramm | Finanzierung von selbst genutzem Wohnraum, begünstigter Kredit ab 1,1 % p.a. bis 50.000 EUR Kreditbetrag, kombinierbar | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-%28124%29/ |
134 | KfW-Wohnungseigentumsprogramm für die Finanzierung von Genossenschaftsanteilen | Begünstigter Kredit ab 1,1 % p.a. für Privatpersonen, die Genossenschaftsanteile erwerben wollen, bis 50.000 EUR pro Vorhaben | https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/Finanzierungsangebote/Wohneigentumsprogramm-Genossenschaftsanteile-%28134%29/ |
Stand der Programme und Bedingungen: 29.11. 2015
Angaben laut KfW.
KfW-Effizienzhaus
Je höher der Energieeffizienz-Standard des gekauften oder gebauten Eigenheims ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus, den die KfW gewährt. Ausschlaggebend dafür ist der Jahresenergiebedarf an Primärenergie und die jeweils gegebenen Transmissionswärmeverluste. Die Berechnung für Effizienzhäuser ist dabei relativ simpel: Ein Effizienzhaus 100 entspricht den Vorgaben der EnEV für Neubauten, die Effizienzhäuser 70, 55 und 40 haben dagegen einen Primärenergiebedarf, der bei nur 70 %, 55 % oder 40 % der Vorgaben der EnEV liegt. Je geringer der Primärenergiebedarf, desto höher fällt der Tilgungszuschuss bei der KfW aus.
Förderungen des BAFA
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert das Heizen und/oder Bereiten von Warmwasser mit erneuerbaren Energiequellen. Für diesen Bereich gibt es bei der KfW mittlerweile keine Förderungen mehr, hier fördert nur noch das BAFA. Insgesamt gibt es fünf grundlegende Förderbereiche:
- Solarthermie
- Biomasse
- Wärmepumpen
- Nachträgliche Optimierungen
- besondere Energieeffizienz und Zusatzförderungen
Solarthermie
Zusätzlich zur gewährten Basisförderung kommen auch noch Innovationsförderungen und mögliche Zusatzförderungen beim Einsatz weiterer energieeffizienter Technologien. Eine detaillierte Übersicht finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/publikationen/uebersicht_solar.pdf
Förderbare Kollektoren und Anlagen werden in diesem Dokument aufgelistet: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/solarthermie/publikationen/energie_ee_solarliste.pdf
Für eine Solarthermie-Anlage, die ausschließlich zur Warmwasserbereitung dient, werden bei einer Kollektorgröße zwischen 11 und 40 m² Fläche Förderungen von 50 EUR pro m² bezahlt. Darunter gibt es nur einen Pauschalbetrag, bei Anlagen zwischen 20 und 100 m² Fläche werden dagegen nur besonders innovative Anlagen mit 100 EUR pro m² bzw. 75 EUR pro m² gefördert.
Für Anlagen, die auch zur Heizungsunterstützung dienen, gelten höhere Fördersätze von 140 EUR pro m², abhängig von der jeweiligen Größe. Auch die Erweiterung bestehender Solaranlagen ist förderfähig, Dafür gelten wiederum separate Fördersätze, die Sie ebenfalls der obigen detaillierten Übersicht entnehmen können.
Biomasse-Anlagen
Alle Heizungsanlagen, die mit Biomasse betrieben werden, fördert das BAFA ebenfalls. Förderfähig sind alle Biomasse-Anlagen,die eine Größe zwischen 5 und 100 kW haben. Konkret sind das:
- Pellets- und Hackschnitzelheizungen
- Pelletöfen mit Wassertasche
- Kombinationskessel für Pellets/Hackschnitzel und Scheitholz
- Scheitholzvergaserkessel
Geteilt ist die Förderung nach Basisförderung, Innovationsförderung und Zusatzförderungen bei bestimmten Anlagenkombinationen. Die Basisförderungen gibt es in folgender Höhe:
Heizungsart | Basisförderung | Basisförderung bei KfW-Effizienzhaus 55 |
---|---|---|
Pelletofen mit Wassertasche | 80 EUR je kW Nennwärmeleistung, mind. 2.000 EUR | bis zu 50 % höher |
Pelletkessel | 80 EUR je kW Nennwärmeleistung, mind. 3.000 EUR | bis zu 50 % höher |
Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher von mind. 30 l | 80 EUR je kW Nennwärmeleistung, mind. 3.500 EUR | bis zu 50 % höher |
Hackschnitzelanlagen | pauschal 3.500 EUR | bis zu 50 % höher |
Scheitholzanlagen, Scheitholzvergaser | pauschal 2.000 EUR (bei emissionsarmen Kesseln) | bis zu 50 % höher |
Stand der Förderangaben. 29. 11. 2015
Dazu kommen noch Innovationsförderungen bei Partikelabscheidung und Brennwertnutzung. Eine Übersicht über diese zusätzlichen Förderbeträge finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/biomasse/innovations_und_zusatzfoerderung/index.html
Kombinationsförderungen
- bei Kombination mit einer Solarkollektoren-Anlage oder einer Wärmepumpe oder bei Anschluss an ein Wärmenetz werden 500 EUR je Kombinationsanlage zusätzlich bezahlt
Nachträgliche Optimierungsmaßnahmen
Auch nachträgliche Optimierungsmaßnahmen werden vom BAFA gefördert. Das gilt auch für bereits bei der Errichtung geförderte Anlagen. Nähere Informationen dazu gibt es hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/optimierung/index.html
Wärmepumpen
Wärmepumpen fördert das BAFA bis zu 100 kW Nennwärmeleistung. Auch hier kommt zur Basisförderung noch eine mögliche Innovationsförderung und bestimmte Zusatzförderungen.
Basisförderungen bei Wärmepumpenanlagen:
Wärmepumpenart | Basisförderung | Basisförderung bei KfW-Effizienzhaus 55 | Lastmanagementfähige Anlage |
---|---|---|---|
Luft-Wärmepumpen | 1.300 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Luft-Wärmepümpen monovalent oder leistungsgeregelt | 1.500 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Erdwärmepumpen oder Wasser-Wärmepumpen | 4.000 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Erdwärmepumpen oder Wasser-Wärmepumpen mit Ausführung von Erdsondenbohrung | 4.500 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Sorptionswärmepumpen, unabhängig von der Wärmequelle | 4.500 EUR je Anlage | bis zu 50 % höher | bis zu 500 EUR zusätzlich |
Stand der Förderangaben. 29. 11. 2015
Innovationsförderung
Für besonders leistungsfähige Wärmepumpen (Jahresarbeitszahl mindestens 1,5 bei gasbetriebenen Wärmepumpen, mindestens 4,5 bei allen anderen) kann noch zusätzlich eine Zusatzförderung in Höhe von 50 % der Basisförderung gewährt werden. Eine Übersicht darüber finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/innovations_und_zusatzfoerderung/index.html
Kombinationsförderungen bei Wärmepumpenanlagen
Wie auch bei den Biomasse-Heizungen werden bei Kombination mit anderen Anlagen (Solarkollektoren, Biomasse-Anlagen) 500 EUR zusätzlich bezahlt. Diese Förderung wird auch geleistet, wenn die Wärmepumpe an ein Wärmenetz angeschlossen wird.
Für die nachträgliche Optimierung bereits bestehender Anlagen (auch wenn sie bereits bei der Errichtung gefördert waren) ist auch bei Wärmepumpen eine zusätzliche Förderung möglich. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien/waermepumpen/basis_und_zusatzfoerderung/optimierungsmassnahme.html
Weitere Förderungen des BAFA
Neben den grundlegenden Bereichen werden auch gefördert:
- Klima-Kälteanlagen (nur bei Unternehmen) sowie
- Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung nach dem KWKG, dabei gibt es eine besondere Förderung für Mini-KWK-Anlagen, für das seit 2015 noch höhere Zuschüsse gelten (bis 20 kW-Anlagen)
Klima- und Kälte-Anlagen
Im Zuge der nationalen Klimaschutzalternative werden auch Klima- und Kälteanlagen mit besonderen Merkmalen gefördert. Hier gilt eine Basis- und eine Bonusförderung, jeweils unterschiedlich für den Bau oder die Sanierung einer bestehenden Anlage, dazu kommen noch Förderungen für die Kosten von begleitenden Sachverständigen. Antragsberechtigt sind grundsätzlich:
- Unternehmen
- gemeinnützige Organisationen
- Zweckgemeinschaften und Verbände
Für reine Privatvpersonen gilt die Förderung dagegen nicht, außer sie betreiben ein Unternehmen.
Einen umfassenden Überblick über die Förderungen finden Sie hier: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kaelteanlagen/aktuelles_foerderprogramm/hoehe_der_foerderung/index.html
Mini-KWK-Anlagen bis 20 kW
Seit dem 1. Januar 2015 gelten für Mini-KWK-Anlagen höhere Fördersätze. Diese Basisförderungen sind gestaffelt nach Leistung der Anlage. Kleine Anlagen für Ein- und Zweifamilienhäuser mit 1 kW erhalten beispielsweise eine Basisförderung von 1.900 EUR (einmaliger Investitionszuschuss). Dazu kommen noch mögliche Bonusförderungen für besonders wärmeeffiziente Anlagen (+25 % der Basisförderung) und/oder besonders stromeffiziente Anlagen (+60 % der Basisförderung).
Eine besonders effiziente Anlage von 1 kW Leistung mit hohem elektrischen Wirkungsgrad und hoher Wärmeeffizienz kann also mit maximal 1.900 EUR + 475 EUR + 1.140 EUR = 3.515 EUR gefördert werden.
Die Förderungen für Anlagen höherer Leistung (bis zu 20 kW) finden Sie unter http://www.bafa.de/bafa/de/energie/kraft_waerme_kopplung/mini_kwk_anlagen/index.html aufgelistet.
Stand der Förderangaben. 29. 11. 2015
Förderungen der Länder
Über die jeweiligen Landesförderinstitute werden teilweise noch zusätzliche Förderungen gewährt, teilweise - etwa in Baden-Württemberg - auch die bestehenden KfW-Programme noch mit zusätzlichen Tilgungszuschüssen versehen.
Eine Übersicht über die Fördermittel in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier: http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/bundeslaender/
Berücksichtigt sind dabei auch spezielle Förderungen für Familien oder Personen mit Behinderungen, die die Länder jeweils gewähren.
Förderungen von Kommunen und Gemeinden
Eine sehr gute Übersicht über Fördermittel von Kommunen und einzelnen Gemeinden finden Sie auch hier : http://www.aktion-pro-eigenheim.de/haus/foerderung/kommunen/suche/
Aktuell werden dort die Förderangebote von rund 734 Gemeinden berücksichtigt. Zusätzlich können Sie auch in Ihrer Gemeinde fragen, oder in einer deutschlandweiten, individuellen Fördermitteldatenbank nachsehen: http://www.foerdermittel-auskunft.de/
Wohnungsbauprämie
Bestimmte förderfähige Verträge (z.B. Bausparverträge) werden unter bestimmten Bedingungen mit einer staatlichen Prämie (Wohnungsbauprämie) von 8,8 % (Wohnungsbauprämie) gefördert, dabei gelten bis zu 45,06 EUR für Einzelpersonen als jährliche Obergrenze, bei Ehepaaren 90,11 EUR jährlich. Die Förderung kann bezogen werden, wenn mindestens 50 EUR pro Jahr in einen solchen Vertrag eingezahlt werden, der Vertrag darf sieben Jahre lang nicht aufgelöst werden, und kann dann für Bau, Haus- oder Wohnungskauf oder für direkt mit dem Wohnen verbundene Anschaffungen (z.B. neue Küche) verwendet werden.
Stand der Förderangaben: 29. 11. 2015
Riesterrente als Wohnförderung
Wer einen Riester-Vertrag mit staatlicher Förderung abschließt, darf damit auch selbst genutzten Wohnraum finanzieren oder ein entsprechendes Darlehen tilgen. Beachten sollte man dabei aber die nachgelagerte Besteuerung und die Tatsache, dass bei Verkauf oder Vermietung des angeschafften Wohnraums die erhaltene Riester-Förderung in den meisten Fällen zurückgezahlt werden muss. Umfassende Informationen über das Thema „Wohn-Riester“ finden Sie hier: http://www.wohn-riester-info.de/
Förderungen der Energieversorger
Einzelne Energieversorger bieten unterschiedliche gestaltete Förderungen (Gutschriften, Fördergelder, Zuschüsse) bei der Anschaffung von stromsparenden Geräten, teilweise auch bei anderen Energieeffizienz-Maßnahmen an, Die Stadtwerke Rösrath bieten beispielsweise sogar hohe Zuschüsse bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage an. Wenden Sie sich also immer auch an Ihren regionalen Energieversorger mit der Frage nach möglichen Zuschüssen bei Anschaffung neuer Geräte oder energieeffizienter Anlagen.
Umfassende Fördermittel-Datenbank
Alle hier noch nicht erwähnten Fördermittel finden Sie in einer deutschlandweiten, sehr umfassenden Fördermitteldatenbank, in der individuell mögliche Förderungen schnell und einfach abgerufen werden können. Sie finden dort eine Übersicht über sämtliche Fördermittel von Bund, Ländern, Gemeinden und anderen Förderungsgebern (nach Angabe des Anbieters).
Die Fördermitteldatenbank findet sich hier: http://www.foerdermittel-auskunft.de/
Tipps & Tricks
Prestare sempre attenzione a quali borse di studio possono essere combinate tra loro e quali no. Può anche essere una buona strategia per informarsi in anticipo sui possibili finanziamenti e quindi coordinare le misure pianificate con i criteri di finanziamento applicabili. In questo modo, puoi spesso beneficiare di finanziamenti aggiuntivi e quindi ridurre ulteriormente i costi (ad es. Finanziamenti aggiuntivi da BAFA).